Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung
Die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung (EG-Verordnung 1222/2009) legt fest, dass Verbraucher über die Kraftstoffeffizienz, die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch eines Reifens informiert werden.
Für Neureifen besteht ab 01.11.2012 eine Kennzeichnungspflicht.
Die Verordnung betrifft:
- Reifen von PKWs (C1)
- Reifen von leichten Nutzfahrzeugen (C2)
- Reifen von schweren Nutzfahrzeugen (C3)
Sie betrifft nicht:
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
- runderneuerte Reifen
- Notreifen des Typs T
- professionelle Off-Road-Reifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren
Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- Rennreifen
Für Winterreifen wird im Moment innerhalb der zuständigen Gremien der EU über weitere
Kennzeichnungen wie z.B. Bremsen auf Eis und Schneegriff diskutiert.
Die von der EU Kommission festgelegten Kriterien sind zwar wichtig, jedoch sind nicht
längst alle Leistungsmerkmale des Reifens enthalten.
Ständige Reifentests bleiben also weiterhin wichtig, wenn es um die Gesamtperformance eines Reifens geht.
Piktogramme
Beim Reifenlabel werden
Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand),
Nasshaftung und
Rollgeräuch getestet:
Kraftstoffeffinzienz (Rollwiderstand)

Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.
Nasshaftung

Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30% verkürzen. Bei einem "normalen" PKW mit einer Geschwindigkeit von 80km/h kann der Bremsweg um bis zu 18 m kürzer sein
Rollgeräusch

Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifen in Dezibel. Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräuschs*.
Ein Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.
Ein Piktogramm mit zwei schwarze Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.
Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.
Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum entspricht.
* wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde