Reifenlabel

Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung

Das neue Reifenlabel ab Mai 2021


neues Reifenlabel

Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung (EU VO 2020/740) legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.
Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen.

Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer
Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Die EU-Verordnung für Reifen gilt auch für Winter-/Ganzjahresreifen.

Wie bei Sommerreifen sind auch hier Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und externes Rollgeräusch die getesteten Kriterien.
Zusätzliche Piktogramme auf dem Reifenlabel geben Aufschluss über die Eignung der Reifen auf Schnee und/oder Eis.
Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten abhängen.

Eine ökonomische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken.
Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen.
Auch ist immer genauestens auf einen ausreichenden Abstand für den erforderlichen Bremsweg zu achten.

Kraftstoffeffizienz/Rollwiderstand

Kraftstoffeffinzienz Klassen von E (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Der Kraftstoffverbrauch hängt vom Rollwiderstand der Bereifung, dem Fahrzeug selbst, den Fahr-bedingungen und dem Fahrverhalten des Fahrers ab. Der gemessene Rollwiderstand (Rollwiderstandskoeffizient) des Reifens wird in Klassen A bis E eingeteilt. Ist ein Fahrzeug komplett mit Reifen der Klasse A ausgestattet, ist im Vergleich zu einer Ausstattung mit Reifen der Klasse E eine Verbrauchsreduzierung von bis zu 7,5 %* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann diese sogar höher ausfallen.
* wenn nach den in der Verordnung EU VO 2020/740 festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde

Nasshaftung

Nasshaftung Klassen von E (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Um die Bremsleistung eines Reifens auf nasser Fahrbahn zu beschreiben, wird der (ABS-)Bremsweg oder der maximale Reibwert zwischen Reifen und Fahrbahn gemessen und mit den Werten eines Referenzreifens verglichen. Hieraus wird der sog. Nasshaftungskoeffizient G berechnet und in die Klassen A bis E eingeteilt. Bei der Ausrüstung eines PKW mit Reifen der Klasse A kann, im Vergleich zu Reifen der Klasse E, bei einer Vollbremsung aus 80 km/h ein bis zu 18 m kürzerer Bremsweg erzielt werden.
* auf einer durchschnittlich griffigen Fahrbahn

Externes Rollgeräusch

Externes Rollgeräusch A    Das Piktogramm mit der Klassifizierung „A“ weist darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um mehr als 3 dB unterschreitet.

B    Die Klassifizierung „B“ bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwert um bis zu 3 dB unterschreitet oder diesem entspricht.

C    Die Klassifizierung „C“ bleibt leer, da dabei der vorgegebene, aktuelle Grenzwert der Typengenehmigungs-Vorschriften überschritten wird.
* wenn nach den in der Verordnung EU VO 2020/740 festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde

Schneegriffigkeit, Wintereigenschaft*

Nasshaftung Reifen, die mit dem „Schneeflocken oder Alpine Symbol“ (im engl. 3 Peak Mountain Snow Flake, kurz „3PMSF“-Symbol) gekennzeichnet sind, müssen ein bestimmtes Brems- oder Traktionsvermögen auf einer verfestigten Schneedecke im Vergleich zu einem standardisierten Referenz-Vergleichsreifen (einem sog. „SRTT“ = Standard Reference Test Tyre) aufweisen.

* in Abhängigkeit der Produkteigenschaft kann ein, beide (Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit) oder auch keines dieser Symbole auf dem Label vorhanden sein

Eisgriffigkeit, Wintereigenschaft*

Nasshaftung Für PKW Winterreifen (Klasse C1), die speziell für den Einsatz auf vereisten Straßen in Nord-Europa ausgelegt sind, wird hier eine gewisse „Mindestgriffigkeit“ auf Eis bestätigt.
Dies wird unter anderem auch durch spezielle Gummimischungen (sog. Soft-Compounds) erreicht.
Solche Reifen sind in der Regel nicht für Einsätze außerhalb von Nord-Europa bestimmt.

* in Abhängigkeit der Produkteigenschaft kann ein, beide (Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit) oder auch keines dieser Symbole auf dem Label vorhanden sein

Geltungsbereich

Klasse C1:
  • Reifen für Personenkraftwagen

Klasse C2:
LLKW - Reifen nach ECE-R 54, die mit
  • Reiner Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≤ 121 und
  • einem Symbol für eine Geschwindigkeitskategorie ≥ N gekennzeichnet sind
Klasse C3:
LKW - Reifen nach ECE-R 54, die mit
  • einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≥ 122 oder
  • einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung ≤ 121 und einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie ≤M gekennzeichnet sind


Diese Verordnung gilt nicht für:

  • Motorradreifen
  • Runderneuerte Reifen, bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist—Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist
  • Notreifen des Typs T
  • Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
  • Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm (10 ̋) oder ≥ 635 mm (25)
  • Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind.



Das Reifenlabel vor Mai 2021

Die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung (EG-Verordnung 1222/2009) legt fest, dass Verbraucher über die Kraftstoffeffizienz, die Nasshaftung und das externe Rollgeräusch eines Reifens informiert werden.
Für Neureifen besteht ab 01.11.2012 eine Kennzeichnungspflicht.

Reifenlabel

Die Verordnung betrifft:
  • Reifen von PKWs (C1)
  • Reifen von leichten Nutzfahrzeugen (C2)
  • Reifen von schweren Nutzfahrzeugen (C3)

Sie betrifft nicht:
  • Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
  • Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
  • runderneuerte Reifen
  • Notreifen des Typs T
  • professionelle Off-Road-Reifen
  • Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
  • Rennreifen

Für Winterreifen wird im Moment innerhalb der zuständigen Gremien der EU über weitere Kennzeichnungen wie z.B. Bremsen auf Eis und Schneegriff diskutiert.
Die von der EU Kommission festgelegten Kriterien sind zwar wichtig, jedoch sind nicht längst alle Leistungsmerkmale des Reifens enthalten.
Ständige Reifentests bleiben also weiterhin wichtig, wenn es um die Gesamtperformance eines Reifens geht.

Piktogramme

Beim Reifenlabel werden Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und Rollgeräuch getestet:

Kraftstoffeffinzienz (Rollwiderstand)

Kraftstoffeffinzienz Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)
Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.

Nasshaftung

Nasshaftung Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)
Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30% verkürzen. Bei einem "normalen" PKW mit einer Geschwindigkeit von 80km/h kann der Bremsweg um bis zu 18 m kürzer sein

Rollgeräusch

Rollgeräusch Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifen in Dezibel. Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräuschs*.



Ein Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.
Ein Piktogramm mit zwei schwarze Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.
Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.

Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum entspricht.
* wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde